Papiere mit dem Wort Tarifsammlung

Die Tarifsammlung

Seit den 1950er Jahren gibt das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales eine Tarifsammlung bedeutender Branchentarifverträge der Privatwirtschaft an dem Fachpublikum angehörende Abonnenten wie Arbeits- und Sozialgerichte, Behörden und Anwälte heraus.

Ursprünglich als Loseblattwerk in Papierform konzipiert, steht die Tarifsammlung seit 2025 ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung.

Die Branchentarifverträge sind in der Tarifsammlung historisch gewachsenen Gewerbegruppen zugeordnet. Nur Branchentarifverträge, die dem Ministerium von den Tarifvertragsparteien im Rahmen der Übersendungs- und Mitteilungspflicht gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 Tarifvertragsgesetz übermittelt wurden, können in die Sammlung aufgenommen werden. Das Ministerium übernimmt keine Verantwortung für die Vollständigkeit, Gültigkeit und inhaltliche Richtigkeit der Tarifverträge. Die Prüfung der Tarifverträge im Einzelfall obliegt den Nutzern selbst, gegebenenfalls unter Einbeziehung der Tarifvertragsparteien.

Die Herausgabe der Tarifsammlung ist eine freiwillige Leistung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales für die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit sowie für das Fachpublikum im öffentlichen Bereich und in der Privatwirtschaft. Die Nutzung der digitalen Tarifsammlung ist auf diesen Personenkreis beschränkt.