Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ist bemüht, seine Websites im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website:
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten mit den Vorgaben der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digital-Verordnung – BayDiV) teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte:
- Die PDF-Downloads sind nicht barrierefrei.
- Noch nicht verfügbar ist ein Gebärdensprachvideo, das die Website und deren Nutzung näher beschreibt.
Da die Arbeiten an der Website im Übrigen noch nicht vollständig abgeschlossen sind, wird diese zu einem späteren Zeitpunkt auf die Barrierefreiheit hin überprüft. Die Auflistung ggf. nicht barrierefreier Inhalte folgt nach Abschluss dieses Verfahrens.
Unverhältnismäßige Belastung
Eine barrierefreie Aufbereitung der PDF-Dokumente stellt angesichts der Vielzahl, Verschiedenheit und Komplexität der einzelnen Dokumente eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne des § 9 Abs. 4 Bayerische Digitalverordnung dar.
Die digitale Tarifsammlung umfasst einen umfangreichen Altbestand aus knapp 2.000 eingescannten Tarifverträgen, die als PDF-Dokumente zum Aufbau einer Historie eingepflegt wurden und nicht barrierefrei aufbereitet werden können.
Neue, von den Tarifvertragsparteien beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales eingereichte Tarifverträge werden mit Blick auf größtmögliche Aktualität jeweils möglichst zeitnah als PDF-Dokument in die Sammlung eingestellt. Dabei ist zu beachten, dass die Einreichung der Tarifverträge beim Ministerium teils als Papierdokument, teils auf elektronischem Weg als PDF oder Scan erfolgt. Zudem unterscheiden sich die einzelnen Tarifverträge erheblich in Länge, Aufbau und Gliederung (z.B. umfangreiche Tabellen, Fußnoten und Anhänge). Aufgrund dieser unterschiedlichen Formate und Strukturen ist eine Barrierefreisetzung der PDF-Dokumente mit den zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen derzeit nicht möglich.
Die Recherche wesentlicher Informationen zu den Tarifverträgen über die bereitgestellten Metadaten wird weitgehend barrierefrei möglich sein.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 21.01.2026 erstellt. Der Master, auf dem diese Webseite beruht, wird in regelmäßigen Abständen geprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.tarifsammlung.bayern.de aufgefallen?
Schreiben Sie uns eine E-Mail.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Bayerisches Staatsministerium für
Familie, Arbeit und Soziales
Winzererstraße 9
80797 München
Schreiben Sie uns eine E-Mail.
Durchsetzungsverfahren
Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:
Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV
Oder Sie wenden sich an die nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
Schreiben Sie eine E-Mail.
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html